Die Debatte um ein Social-Media-Verbot unterhalb einer bestimmten Altersgrenze kocht seit einigen Monaten immer wieder mal hoch. Einige EU-Mitgliedsstaaten, allen voran Frankreich, versuchen dies gerade EU-weit auf den Weg zu bringen. Zuletzt hatte die Türkei ein Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige beschlossen; dort fürchtet man sich vor der zunehmenden digitalen Totalüberwachung.
Hier soll es nun nicht um den Sinn oder Unsinn eines solchen Verbots gehen, sondern die „Nebenwirkungen“ im Bereich Datenschutz: Denn die EU steuert dafür offenbar auf eine Ausweispflicht im Netz zu. Eine App, mit der das Alter von Smartphone-Nutzern kontrolliert werden kann um diesen dann Zugang zu bestimmten Apps oder Webseiten zu gewähren (oder eben nicht), steht bereits „technisch fertig“ in den Startlöchern. In der App sollen Nutzer ihren Ausweis hochladen und dann zur Verifizierung ihr Gesicht über die Handy-Kamera scannen lassen. Um zu prüfen, ob das gescannte Gesicht mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt, kommt offenbar ein biometrischer Vergleich zum Einsatz. Die App soll dann an den Online-Dienst, wo man sich anmelden möchte, rückmelden, ob man bereits die relevante (bisher noch nicht konkret festgelegte) Altersschwelle erreicht hat.
Ein Klarname soll zwar nicht übermittelt werden, aber es sollen domain-spezifische Kennungen oder Pseudonyme verwendet werden. Wenn ein Nutzer ein Pseudonym z.B. für eine bestimmte Videoseite erhält, wäre es möglich, dass diese Videoseite durchaus mehrere Aktivitäten diesem einen Pseudonym zuordnen kann. Und in Kombination mit weiteren Eckdaten, etwa IP-Adresse und Browser-Einstellungen, kann mit etwas Aufwand die echte Person hinter dem Pseudonym ausfindig gemacht werden. Ohne Domain-spezifisches Pseudonym würden Nutzer gegenüber Website-Betreibenden bei jeder Session als jemand anderes erscheinen.
Neben ethischen Bedenken warnen Kritiker auch vor Einschnitten in die Grundrechte auf Teilhabe und Information etwa für Menschen, die (wenn überhaupt) nur Papiere haben, die mit einer Ausweis-App nicht kompatibel sind, Menschen, die kein (geeignetes) Handy haben oder die ihre Ausweispapiere schlicht nicht digital scannen wollen. Hier wird wohl erwogen, dass eine KI das Gesicht scannt und dann anhand dessen das Alter des Nutzers schätzt. Alternativ kann man per VPN ja vortäuschen, von außerhalb der EU auf die Seite zuzugreifen, schlug sogar ein EU-Beamter in der Pressekonferenz vor …